Schulelternbeirat
Auf dem Wahlabend am 12. Oktober 2022 wurde der neue Schulelternbeirat unserer Schule gewählt:
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Der Schulelternbeirat hat gem. § 40 SchulG RLP die Aufgabe,
die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Er soll die Schule beraten, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten. Dabei vertritt der Schulelternbeirat die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und der Öffentlichkeit.
Er ist also ein Bindeglied zwischen Eltern und Schule.
Der Schulelternbeirat ist von der Schulleitung über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind zu unterrichten. Das Schulgesetz sieht hierbei neben der Mitgestaltung des Schullebens drei Formen der Mitwirkung des Schulelternbeirats vor: Anhören - Benehmen - Einvernehmen (Zustimmung).